Allgemeine Geschäftsbedingungen

OBERHAUSER CONSULTING GmbH

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche Angebote der OBERHAUSER CONSULTING GmbH (im Folgenden kurz Agentur) gegenüber ihren Vertragspartnern. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, dies in der jeweils gültigen Fassung. Allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert und werden nicht Vertragsinhalt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners durch die Agentur bedarf es nicht. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass andere als die für die Agentur vertretungsbefugte(n) Person(en) nicht bevollmächtigt sind, Erklärungen der Agentur abzugeben. Mündliche Erklärungen sind nur insofern wirksam, als sie von der Agentur firmenmäßig schriftlich bestätigt werden. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzes gelten die AGB insoweit, als sie nicht zwingendem Recht widersprechen.

Das gegenständliche Angebot beruht auf keiner Honorarordnung und ist – sofern im Einzelnen nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird- freibleibend. Anbote vom Vertragspartner bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Annahme durch die Agentur mittels schriftlicher Erklärung.

Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen, Ideen, Vorentwürfen, Konzepten, bleiben während der Vertragslaufzeit im Eigentum der Agentur. Der Vertragspartner erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Anwendungszweck. Änderungen und Bearbeitungen der Leistung durch den Vertragspartner oder eine durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung von Leistungen der Agentur innerhalb des Kunden-Unternehmens sind möglich, eine Weitergabe an Dritte, wie z. B. bestehende Werbeagentur, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur. Für die Nutzung der Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Agentur und – soweit Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers erforderlich. Für die direkte Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern der Consultingagentur ist die schriftliche Zustimmung der Consultingagentur notwendig.  Der Verstoß des Vertragspartners gegen diese Bestimmungen berechtigt die Agentur zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Bei einer Abtretung entsprechender Rechte an Ausführungsarbeiten, Texten, Domains, Grafiken bedarf es einer schriftlichen zusätzlichen Vereinbarung.

Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Website mit Namen und Firmenlogo auf die mit dem Vertragspartner bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

Alle von der Agentur genannten Preise verstehen sich netto exklusive sämtlicher Steuern und werden in Euro ausgewiesen. Zahlungen haben durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Agentur zu erfolgen und haben erst mit dem Datum des Einganges auf dem Konto schuldbefreiende Wirkung. Die Agentur kann Zahlungen – ungeachtet ihrer Widmung – nach freier Wahl auf offene Forderungen des Kunden anwenden. Zahlungsverzug tritt nach Ablauf des Zahlungszieles ein und ziehen Verzugszinsen nach sich.

Die Beratung erfolgt aufgrund von Erfahrungswerten und bereits realisierten Projekten. Es handelt sich um Vorschläge zur Realisierung für den Kunden. Alle endgültigen Entscheidungen liegen beim Kunden. Wir übernehmen keine Umsatz- oder Auslastungsgarantie. Die Agentur haftet dem Vertragspartner für Schäden, ausgenommen Personenschäden, nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Agentur beigezogene Dritte zurückgeht. Sofern die Agentur die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Agentur diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Falle vorrangig an den Dritten halten. Schadenersatzansprüche sind bei sonstiger Verjährung innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend zu machen. Sie sind der Höhe nach mit dem Auftragshonorar für die vereinbarten Leistungen exklusive Umsatzsteuer oder sonstigen Barauslagen begrenzt.

Jahresberatungsangebote sind ab Auftragserteilung für die im Auftrag definierte Zeit gültig. Der Leistungsumfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Verträge, die auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden, verlängern sich nicht automatisch. Die Agentur ist berechtigt, Fremdleistungen ganz oder teilweise durch von der Agentur selbständig und ohne Rücksprache mit dem Kunden auszuwählende Dritte erbringen zu lassen. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Vertragspartner, während, sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Agentur keine Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Agentur zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben bedient. Die als Eigenleistung deklarierten Aufgaben werden ausschließlich von der Agentur selbst erbracht.

Eine Auflösung ist beiderseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich. Bei einer Kündigung innerhalb der Jahresfrist werden geleistete Arbeitsstunden aliquot zuzüglich Vorleistungen verrechnet. Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung von Kündigungsfristen mit sofortiger Wirkung kündigen, sohin insbesondere: der Vertragspartner mit der Bezahlung des Vertragshonorares trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist im Rückstand ist.

Projektbezogenen Aufträge, die von der Zeit und vom Wert her genau definiert sind, gelten für die definierte Laufzeit und verlängern sich nicht automatisch bzw. bedürfen auch keiner separaten Kündigung.

Im Zuge der EDV werden alle für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten der Vertragspartner unter Bedachtnahme auf das Datenschutzgesetz gespeichert. Die Agentur ist im Zuge der Erbringung der Dienstleistung – zu denen sie vom Vertragspartner beauftragt wurde – zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe an Dritte berechtigt. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

Beide Vertragspartner sind verpflichtet, Änderungen der Rechtsform, Gesellschaftsvertretung, Direktorenänderung und der Anschrift bekannt zu geben. Erfüllungsort für sämtliche von der Agentur und dem Vertragspartner zu erfüllenden Verpflichtungen ist der Sitz der Agentur. Für alle zwischen der Agentur und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge ergebenden Ansprüchen wir die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechtes und denen des UN-Kaufrechtes vereinbart. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser Bedingungen abgeschlossenen oder abzuschließenden Vertrag zwischen Agentur und dem Vertragspartner wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Sollten aus welchen Gründen auch immer einzelne Bestimmungen dieser AGB oder geschlossener Einzelverträge unwirksam sein oder werden oder sollte eine Regelungslücke vorliegen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Geltung. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zum Füllen der Lücke eine solche wirksame, die der unwirksamen in wirtschaftlicher Hinsicht weitestgehend nahekommt.

Der Rechtsbehelf der Aufhebung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen. Diese AGB gelten jeweils in der aktuellen Fassung im Vertrag.

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Unternehmensgegenstand: Unternehmensberatung für Hotellerie
Geschäftsführerin: Mag. (FH) Gabriele Oberhauser
Beteiligungsverhältnisse: 100 % Mag. (FH) Gabriele Oberhauser
UID Nummer: ATU 652 475 47
Firmenbuchnummer: FN 331 802 w
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Innsbruck
Firmensitz:
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Mitglied der Wirtschaftskammerorganisation: Wirtschaftskammer Innsbruck, Sparte Information und Consulting, Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, gemäß §94 Z 74 GewO 1994 und Werbeagentur

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